AMA-Online-Dialog von Unternehmer zu Unternehmern zur steuerlichen Forschungszulage
Seit ihrem Start vor drei Jahren hat die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) mehr als 15.000 Bescheinigungen ausgestellt (Quelle: BSFZ vom 22. 9.2023). Und auch weiterhin können Unternehmen Anträge auf die Erteilung einer Bescheinigung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben einreichen, auch für das Jahr 2020. Das Besondere an dem Antragsverfahren: es ist vollständig digital.
Das Antragsverfahren wurde zum 29.2.2024 entsprechend dem bisherigen Antragserfahrungen modifiziert mit der Zielsetzung, mögliche Nachforderungen und Widersprüche zu reduzieren.
Unternehmen, die in FuE investieren und dafür einen Steuerbonus erhalten, können ihre Innovationskompetenz jetzt mit einem Siegel der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) dokumentieren. Als BSFZ prüft der DLR Projektträger mit zwei Partnern für das BMBF, ob ein Anspruch auf Förderung besteht. Die BSFZ vergibt auch das neue BSFZ-Siegel.
Das Programm
Im Rahmen der Online-Veranstaltung der AMA-Verband für Sensorik und Messtechnik e.V.
wurde seitens der Gewimar Consulting Group GmbH der aktuelle Aufbau des Antrags mit den Schwerpunkten:
vorgestellt und entsprechend erläutert.
Neben Wissenswertem zur Antragstellung erfahren Interessierte hier auch, welche Aspekte dieses Förderinstruments für die Geförderten wichtig sind, warum sie die steuerliche Forschungsförderung weiterempfehlen und dass die meisten in Sachen Forschungszulage zu Wiederholungstätern werden.
Die Dokumentation des AMA-Online-Dialogs steht Interessenten zur Verfügung
Zum kostenlosen Erhalt der Dokumentation senden Sie bitte eine Mail an:
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